Naturheilpraxis Exer l Hans Peter Exer l Dipl. Naturheilpraktiker TEN l Eisengasse 17 l 6004 Luzern l Telefon 041 210 10 76
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Termine
Terminanfragen sind über die Telefon-Nummer 041 210 10 76 oder via Kontaktformular.
möglich.
Jeder Termin beginnt mit einem Gespräch (Anamnese) zur fundierten Analyse der Situation und differenzierten Behandlung. Nur so ist es möglich die Zusammenhänge und Hintergründe möglicher Beschwerden oder Erkrankung zu verstehen und Sie als Mensch ganzheitlich im Sinne der Regulationsmedizin möglichst effektiv zu betreuen und zu behandeln. Die Termine werden ab vereinbarter Terminzeit verrechnet.
Falls Sie das erste Mal kommen gibt es das Erstgespräch, falls Sie in den letzten 2 Jahren Untersuchungen hatten wie Blutanalyse usw. dann bitte die Befundergebnisse mitbringen oder falls Sie diese nicht haben dann bitte anfordern beim zuständigen Arzt und zum Erstgespräch eine Kopie in Papierformat mitbringen.
Labordiagnostik
Die Naturheilpraxis Exer bietet eine breites Angebot an Untersuchungsmethoden.
Jede der 70 Krankenkassen in der Schweiz hat ihre eigenen Richtlinien, welche Laborleistungen sie unter der Grundversicherung und welche sie über die Zusatzversicherung abgedeckt z.B. als Check up.
Weitere Einzelheiten zur Vorbereitung zur Blutentnahme etc. finden Sie unter Labordiagnostik
Beratungen, Konsultationen via Video oder Telefon
In Ausnahmesituationen biete ich auch via Zoom oder Telefon ein Erstgespräch, sowie Gespräche zur Verlaufskontrolle und Besprechung des Therapiekonzeptes nach vorhergehender Vereinbarung z. B. für Menschen, die sehr weit weg wohnen oder in Quarantäne sind. Jedoch brauche ich vor dem Erstgespräch einen Honorarvorschuss. Hier die Daten der Bankverbindung.
Qualitätssicherung
Zur Qualitätssicherung absolviere ich jedes Jahr fachspezifische Weiterbildungen im In- oder Ausland. Der Nachweis dieser Weiterbildungen mit entsprechender Stundezahl muss ich jährlich den Dachverbänden EMR und NVS vorlegen.
Zusantzversicherung bei Krankenkassen / Krankenversicherungen
Falls Sie nicht sicher sind ob Sie eine Zusatzversicherung bei einer Krankenkasse haben und wieviel diese Ihnen vergütet, fragen Sie einfach Ihre Krankenkasse, am besten schriftlich, dann haben Sie die Antwort auch schriftlich als Beleg. Dabei können Sie z.B. folgende Fragen stellen: Welche Behandlungsmethode von Exer Hans Peter werden vergütet und in welchem Umfang. Folgende Methoden sind unter meinem Namen bei den Krankenkassen registiert und anerkannt:
Alle Besprechungen, Beratungen und Untersuchungen in der Praxis sowie Behandlungen laufen unter den oben genannten Methoden-Nummern.
Krankenversicherungen
Alle Krankenversicherungen in der Schweiz vergüten die oben erwähnten Methoden und Behandlungen dazu.
Stundentarif
Der Stundentarif beträgt von Montag bis Freitag von 9.00-17.00 Uhr Fr. 204.-
Heilmittel, Nahrungsergänzungsmittel
Einige Heilmittel werden von den Krankenversicherungen vergütet wie z.B. homöopathische Heilmittel.
Rechungen
Rechnungen und das Doppel für die Krankenkasse erhalten die Patienten via E-Mail. Diese Belege können per E-Mail im Falle einer Zusatzversicherung so auch direkt an die entsprechende Krankenkasse weiter geleitet werden.
Rechtsberatung
Bei Probleme mit Ihrer Krankenversicherung als Patient oder zur Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Sozial- und Privatversicherungen wenden Sie sich bitte an die
Schweizerische Patientenorganisation und an den Dachverband schweizerische Patientenstelle.
Schweigepflicht
Alle Angaben meiner Patienten unterliegen der Schweigepflicht.
Rechtliche Hinweise
Alle Angaben und Informationen sind nicht abschliessend. Es gibt immer wieder Textänderungen auf der Webseite und AGB. Danke für das Verständnis.
In der Praxis wird die AGB vorgelegt wo die obigen und weitere Informationen enthalten sind.